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Trennung? Manches Haus lässt sich teilen
14.09.2016 15:19

Trennung? Manches Haus lässt sich teilen

Wenn sich Ehepartner trennen, ist nicht immer einer in der Lage, den anderen voll auszuzahlen und dessen Anteil am gemeinsamen Haus zu übernehmen. Wenn sich die Beteiligten nicht einig werden und die Immobilie unter Wert verkauft oder versteigert wird, drohen hohe Verluste. Besser ist oft, das Gebäude in zwei separate Eigentumswohnungen aufzuteilen.

Wenn jeder der Ex-Gatten eine der beiden Wohnungen erhält, braucht nur bei unterschiedlichem Wert beider Wohnungen ein finanzieller Ausgleich geleistet werden. Falls einer in der Immobilie wohnen bleiben will, kann der andere seine Wohnung ganz ohne Zeitdruck verkaufen, um einen marktgerechten Preis ohne schmerzhafte Verluste zu erzielen. Baulich ist die Aufteilung oft zu vertretbaren Kosten möglich. Beim Bauamt sind Zeichnungen und Lagepläne einzureichen, die Nutzungsänderung in ein Zweifamilienhaus zu beantragen und die notwendige Zahl von Pkw-Stellplätzen nachzuweisen. Die Behörde entscheidet dann, ob die Immobilie aus bautechnischer Sicht teilbar ist. Separate Außentüren sind nicht erforderlich, auch das Treppenhaus kann gemeinsam genutzt werden. Dach, Heizung und Teile von Keller und Garten bleiben in der Regel Gemeinschafts-eigentum, das von beiden Wohnungseigentümern gemeinsam zu unterhalten ist.

Bescheinigt das Bauamt die Teilbarkeit des Gebäudes, können beide Eigentümer beim Notar eine so genannte Teilungserklärung abgeben. Damit ist der Weg offen, um beim Grundbuchamt für jede Wohnung einen eigenen Eintrag anzulegen. Jeder Ehegatte besitzt dann separates Eigentum, über das er frei verfügen kann. Je nach Wert des Hauses kostet eine solche Teilung um die 500 Euro an Gebühren - das ist günstiger als der drohende Verlust bei einem Notverkauf.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: ElasticComputeFarm@pixabay)

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