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Reisekrankenversicherung: Auf Rückholklausel achten
30.05.2024 22:55

Reisekrankenversicherung: Auf Rückholklausel achten

Wenn Sie sorglos in ferne Länder reisen wollen, sollten Sie eine private Reisekrankenversicherung im Gepäck haben. Denn die Krankenkasse zuhause übernimmt im Ausland oft nur unzureichenden oder gar keinen Schutz. Worauf Sie beim Abschluss Ihrer Reisekrankenversicherung achten sollten.

Die Reisekrankenversicherung sollte alle wichtigen medizinischen Leistungen erstatten wie Arztbesuche, Klinikaufenthalte, Medikamente, Operationen und auch die Schmerzbehandlung beim Zahnarzt. Der Vertrag sollte für die gesamte Dauer der Reise gelten und für alle Regionen, die man besuchen will, das ist klar. Achtung: Mancherorts sind die Gesundheitskosten enorm hoch, ein paar Tage im Krankenhaus in den USA kosten schnell mehrere tausend Dollar. Die Versicherungssumme sollte daher ausreichend hoch sein, empfehlenswert ist eine Deckung von mindestens einer Mio. Euro. Der Reisekrankenversicherer sollte unbefristet bis zur Wiederherstellung der Reisefähigkeit zahlen, auch wenn die versicherte Reisedauer überschritten ist. Im Schadenfall sollte er nicht verlangen, dass man zunächst Ansprüche gegenüber anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern geltend macht. Die Behandlung von Vorerkrankungen und chronischen Erkrankungen sollte nicht pauschal ausgeschlossen werden, zumindest die Behandlung einer akuten und nicht vorhersehbaren Verschlechterung sollte der Reisekrankenversicherer übernehmen.

Wichtig: Die sogenannte Rückholklausel legt fest, unter welchen Umständen man bei einer schweren Krankheit oder Verletzung z.B. mit einem Ambulanzflug ins Heimatland zurückgebracht wird. Hier lohnt unbedingt ein Blick ins Kleingedruckte. Anspruch auf Krankenrücktransport sollte schon bestehen, wenn dieser medizinisch "sinnvoll" ist. Der Rücktransport wird dann bezahlt, wenn man im Ausland zwar behandelt werden kann, die Erfolgsaussichten in Deutschland aber besser sind. Versichert sind auch soziale Gründe, etwa wenn man bei voraussichtlich längerem Klinikaufenthalt gern in der Nähe der Familie sein möchte. Weniger empfehlenswert sind Reisekrankenversicherungen, die den Rücktransport erst genehmigen, wenn er "notwendig und ärztlich angeordnet" ist, denn diese Bedingung ist selten erfüllt – nur dann, wenn die Versorgung im Reiseland so schlecht ist, dass man dort nicht angemessen behandelt wird.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: ivabalk@pixabay)

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