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Minijob: Diese Regeln sollten Sie kennen
30.10.2021 13:35

Minijob: Diese Regeln sollten Sie kennen

Ob in Handel, Gastronomie, in privaten Haushalten oder im Gesundheitswesen - Minijobs sind enorm beliebt. Mehr als sechseinhalb Millionen Menschen üben derzeit eine geringfügige Beschäftigung aus. Was Minijobber und ihre Arbeitgeber jetzt wissen sollten.

Es gibt zwei Arten von Minijobs: Dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse mit einer Vergütung von bis zu 450 Euro im Monat sowie kurzfristige Jobs auch mit höherer Entlohnung, die aber nicht länger als drei Monate oder an höchstens 70 Tagen im Jahr ausgeübt werden. In beiden Fällen wird der Minijobber nicht mit Steuern und Sozialbeiträgen belastet, die Vergütung fließt in der Regel brutto, nur der Arbeitgeber führt eine Pauschale an die Minijobzentrale ab. Krankenversicherungsschutz entsteht durch einen Minijob nicht, mit einem kleinen Eigenbeitrag von derzeit 3,6 Prozent können Minijobber aber ihre gesetzliche Rente aufstocken. Bei mehreren Minijobs werden die Einkünfte daraus zusammengerechnet. Überschreitet der insgesamt erzielte Lohn die Grenze von 450 Euro im Monat, sind alle geringfügigen Beschäftigungen versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wird ein einzelner Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausgeübt, bleibt die geringfügige Beschäftigung sozialversicherungsfrei, ein zweiter Minijob wird aber sozialabgabenpflichtig.

Auch Minijobber haben ohne Wenn und Aber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde (Stand 2021). Bei einer Vergütung von 450 Euro brutto ergibt sich daraus eine maximale monatliche Arbeitszeit von knapp 47 Stunden, der Arbeitgeber muss die Arbeitsstunden aufzeichnen. Wie Vollzeitbeschäftigte haben Minijobber außerdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt mindestens 24 Werktage (Montag bis Samstag) pro Jahr, berücksichtigt werden die Tage, an denen der Minijobber wöchentlich arbeitet. Beispiel: Tim T. jobbt an zwei Tagen in der Woche für jeweils fünf Stunden im Gartenbau, jährlich stehen ihm also mindestens 8 Arbeitstage bezahlter Urlaub zu (24 x 2 / 6).

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Allgemeines / Bild: LuckyLife11@pixabay)

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