Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.


Kfz-Alleinfahrertarif: Womit Sie bei Verstößen rechnen müssen
19.05.2019 14:11

Kfz-Alleinfahrertarif: Womit Sie bei Verstößen rechnen müssen

Mit Alleinfahrertarifen sparen Singles in der Kfz-Versicherung bares Geld. Wer sein Auto ausschließlich selbst nutzt, zahlt bis zu 20 % weniger Prämie als jemand, der auch andere Personen ans Steuer lässt. Allerdings drohen finanzielle Folgen, wenn ein anderer als der angegebene Fahrer Versicherungsschäden verursacht. Besser, man passt die Kfz-Police rechtzeitig an, um sich Kosten und Ärger zu ersparen.

Ansprüche eines schuldhaft geschädigten Unfallgegners bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung in jedem Fall, ganz gleich wer am Steuer saß. Im Ernstfall fordert der Kfz-Versicherer aber Beiträge nach und stellt den Vertrag auf einen Normaltarif um. Je nach Tarifbedingungen muss man als Kunde außerdem mit Regressforderungen des Versicherers bis zu 5.000 Euro in der Kfz-Haftpflicht rechnen. In Notsituationen machen die Versicherer aber Ausnahmen - wenn beispielsweise der Kfz-Besitzer selbst dringend ins Krankenhaus gefahren werden muss und kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Probleme kann es allerdings schon geben, wenn man nach einem Lokalbesuch dem Lebenspartner die Schlüssel in die Hand drückt, denn diesen Fall werten die Versicherer nicht als Notfall. Die regelmäßige Nutzung durch andere Fahrer muss aber ausgeschlossen sein. Ob man sich etwa wegen eines Knochenbruchs oder einer anderen vorübergehenden Fahrbehinderung trotz Alleinfahrertarifs längere Zeit von einer anderen Person fahren lassen darf, wird von den Kfz-Versicherern unterschiedlich gehandhabt, im Zweifel sollte man zuvor nachfragen.

Neben der Alleinfahrervereinbarung machen auch andere Tarifmerkmale die Kfz-Versicherung günstiger. Das gilt beispielsweise für eine abschließbare Einzelgarage, die Beschäftigung im Öffentlichen Dienst oder eine geringe Jahreskilometerleistung. Viele Kfz-Versicherer gewähren Preisnachlass auch für Besitzer einer Bahncard oder eines Dauertickets im öffentlichen Nahverkehr.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: Unsplash@pixabay)

Zurück

Wir haben die Auswahl, Sie die Wahl

Wenn es um kompetente Beratung bei Vermögensanlagen, Versicherungen, Vorsorge und Finanzierungen geht, sind wir vom Fonds- & VersicherungsShop Ihre richtigen Ansprechpartner. Wir arbeiten für private und gewerbliche Kunden in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung, aber auch bundesweit. Dabei prüfen wir bestehende Absicherungen und Finanzplanungen auf Herz und Nieren und Sie erhalten von uns nach eingehenden Beratungen Lösungsvorschläge für eine langfristige Vorsorgeplanung und eine nachhaltige Optimierung Ihrer Finanzen.

Kontakt

Fonds- & VersicherungsShop
Wolf-D. Hostmann & Martin Kirschner
Gernweg 3
D-82490 Farchant

08821 - 90 89 90

08821 - 90 89 92

Social Media

Besuchen Sie auch unser Profil in den sozialen Netzwerken